Wie läuft das Verfahren zur Erlangung einer Baugenehmigung für Fertighäuser ab?

Für die Erlangung einer Baugenehmigung für ein Fertighaus muss ein Hauptentwurf erstellt werden.

Vor der Erstellung des Hauptentwurfs muss der Planer eine Beschreibung und eine grafische Darstellung des Gebäudes erstellen und auf elektronischem Weg bei der Verwaltungsbehörde die Festlegung der besonderen Bedingungen und der Anschlussbedingungen beantragen.

Nach Erhalt der besonderen Bedingungen und der Anschlussbedingungen erstellt der Planer den Hauptentwurf in vollem Einklang mit den im Raumordnungsplan festgelegten Baubedingungen, den besonderen Bedingungen, den Anschlussbedingungen, dem Baugesetz, den technischen Vorschriften und anderen auf der Grundlage des Baugesetzes erlassenen Vorschriften, anderen Vorschriften über Anforderungen und Bedingungen für Gebäude sowie den Regeln der Technik.

Nach der Erstellung des Hauptentwurfs wird der Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung über das System e-dozvola (e-Genehmigung) eingereicht. Über das System e-dozvola werden auch die Bestätigungen des Hauptentwurfs eingeholt. Mit der Bestätigung des Hauptentwurfs stellen die öffentlich-rechtlichen Stellen die Übereinstimmung des Hauptentwurfs mit den besonderen Bedingungen bzw. den in der Standortgenehmigung festgelegten besonderen Bedingungen fest.

Die besonderen Bedingungen, die Anschlussbedingungen und die Bestätigung des Hauptentwurfs werden als elektronische Dokumente festgelegt bzw. ausgestellt.

Den Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung stellt der Bauherr auf elektronischem Weg.

Die Baugenehmigung, die Nutzungsgenehmigung und die Nutzungsgenehmigung für bestimmte Gebäude werden vom Ministerium sowie von der für Bauverwaltungsangelegenheiten zuständigen Verwaltungsbehörde der Großstadt, der Stadt Zagreb und der Gespanschaft erteilt.

Der Hauptentwurf und die Ausführungsplanung sind zusammen mit der Baugenehmigung vom Bauherrn, seinem Rechtsnachfolger bzw. dem Eigentümer des Gebäudes dauerhaft aufzubewahren.