Wie lange ist eine Baugenehmigung gültig?

Die Baugenehmigung verliert ihre Gültigkeit, wenn der Bauherr nicht innerhalb von drei Jahren ab dem Tag der Rechtskraft der Genehmigung mit dem Bau beginnt.

Es gilt, dass der Bauherr ab dem Tag der Anmeldung des Baubeginns mit dem Bau begonnen hat.

Die Gültigkeit der Baugenehmigung wird auf Antrag des Bauherrn einmalig um drei Jahre verlängert, sofern sich die im Raumordnungsplan bzw. in der Standortgenehmigung festgelegten Bedingungen für die Durchführung des Eingriffs in den Raum, auf deren Grundlage die Baugenehmigung erteilt wurde, nicht geändert haben.