Wechsel des Bauherrn nach Erteilung der Baugenehmigung?
Ändert sich nach der Erteilung der Baugenehmigung der Bauherr, ist der neue Bauherr verpflichtet, innerhalb von fünfzehn Tagen ab dem Tag der Änderung bei der Baubehörde eine Änderung der Baugenehmigung zu beantragen, was die Änderung des Namens bzw. der Firma des Bauherrn betrifft.
Der neue Bauherr fügt dem Antrag auf Änderung der Baugenehmigung den Nachweis des rechtlichen Interesses an der Erteilung der Baugenehmigung oder die Zustimmung des bisherigen Bauherrn bei sowie den Nachweis, dass er Bauherr sein kann (Konzession, Zustimmung oder ein anderer durch eine besondere Vorschrift vorgesehener Akt), wenn es sich um ein Gebäude handelt, für das durch ein besonderes Gesetz festgelegt ist, wer Bauherr sein kann.