Was muss für die Erteilung einer Baugenehmigung für ein Fertighaus eingereicht werden?

Den Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung reicht der Bauherr (oder ein Bevollmächtigter) zusammen mit den Anlagen auf elektronischem Weg ein.

Dem Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung, für die nach einem besonderen Gesetz keine Standortgenehmigung erteilt wird, legt der Bauherr bei:

  • den Hauptentwurf
  • die Gutachten gemäß Artikel 69 Absatz 2 des Baugesetzes
  • den Energieausweis des Gebäudes, sofern dies durch die technische Vorschrift über die rationelle Energienutzung und den Wärmeschutz in Gebäuden vorgeschrieben ist
  • den Bericht über die Kontrolle des Hauptentwurfs, sofern eine Kontrolle vorgeschrieben ist
  • den Bericht über die Nostrifizierung des Hauptentwurfs, sofern der Entwurf nach ausländischen Vorschriften erstellt wurde
  • den Nachweis des rechtlichen Interesses an der Erteilung der Baugenehmigung
  • den Nachweis, dass er Bauherr sein kann (Konzession, Zustimmung oder ein anderer durch eine besondere Vorschrift vorgesehener Akt), wenn es sich um ein Gebäude handelt, für das durch eine besondere Vorschrift festgelegt ist, wer Bauherr sein kann, und
  • den Nachweis, dass der Eigentümer des Baugrundstücks seine Pflicht zur Übertragung eines Teils des Grundstücks in das Eigentum der lokalen Selbstverwaltungseinheit bzw. seine Pflicht zum Abschluss eines Vertrags über die Begründung einer Durchfahrts- und/oder Durchgangsdienstbarkeit erfüllt hat, die durch das besondere Gesetz über die Raumordnung vorgeschrieben sind, sofern eine solche Pflicht besteht.