Was ist eine Nutzungsgenehmigung und wer stellt sie aus?

Die Nutzungsgenehmigung wird nach Abschluss des Baus beantragt und kann erteilt werden, wenn das Gebäude bis zu dem in der Baugenehmigung festgelegten Fertigstellungsgrad errichtet wurde. Die Nutzungsgenehmigung erteilt die Baubehörde, die die Baugenehmigung erteilt hat, nachdem durch eine technische Abnahme festgestellt wurde, dass das Gebäude in Übereinstimmung mit der Baugenehmigung bzw. dem Hauptentwurf errichtet wurde – bei Gebäuden, die auf der Grundlage des Hauptentwurfs gebaut werden können, oder Arbeiten, die auf dieser Grundlage ausgeführt werden können.