Was ist der Nachweis des rechtlichen Interesses für die Erteilung einer Baugenehmigung?
Als Nachweis des rechtlichen Interesses an der Erteilung einer Baugenehmigung gilt:
- ein Grundbuchauszug, aus dem ersichtlich ist, dass der Bauherr Eigentümer oder Inhaber des Baurechts an dem Baugrundstück oder Gebäude ist, auf dem gebaut werden soll
- ein Vorvertrag, Vertrag oder unter einer Bedingung geschlossener Vertrag, auf dessen Grundlage der Bauherr das Eigentumsrecht oder das Baurecht erworben hat oder erwerben wird, ein Nutzungsvertrag, der gemäß dem Gesetz über die Verwaltung und Verfügung über Immobilien im Eigentum der Republik Kroatien geschlossen wurde
- eine Entscheidung der zuständigen Behörde, auf deren Grundlage der Bauherr das Eigentumsrecht oder das Baurecht erworben hat
- ein mit dem Eigentümer der Immobilie geschlossener Gesellschaftsvertrag, dessen Ziel das gemeinsame Bauen ist
- die Zustimmung der Miteigentümer des Grundstücks bzw. des Eigentümers des bestehenden Gebäudes im Falle der Rekonstruktion dieses Gebäudes, sofern durch ein besonderes Gesetz nichts anderes bestimmt ist
- die Zustimmung der für die Verwaltung von Immobilien im Eigentum der Republik Kroatien zuständigen Behörde
- die Zustimmung des fiduziarischen Eigentümers, die dem bisherigen Eigentümer der Immobilie erteilt wurde, der Bauherr ist.