Anmeldung des Baubeginns?
Der Bauherr ist verpflichtet, der Baubehörde spätestens acht Tage vor Baubeginn den Baubeginn bzw. die Fortsetzung der Arbeiten auf elektronischem Weg anzumelden.
In der Anmeldung des Baubeginns eines Gebäudes, das auf der Grundlage einer Baugenehmigung errichtet wird, muss der Bauherr das Aktenzeichen (Klasse), die Registriernummer und das Ausstellungsdatum der Baugenehmigung, den Bauunternehmer und den Bauaufsichtsingenieur angeben sowie der Anmeldung den Nachweis beifügen, dass im Kataster ein Baugrundstück gebildet wurde, sofern ein Gebäude errichtet wird, für das ein Baugrundstück festgelegt wird.
Vor Baubeginn muss der Bauherr die Absteckung des Gebäudes sicherstellen.